Pflicht zur Erstunterweisung: Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Von gesetzlichen Vorgaben bis zur praktischen Umsetzung – so gelingt der Pflichtstart für neue Mitarbeitende.
Die Erstunterweisung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung, die jeder neue Mitarbeiter vor Beginn seiner Tätigkeit erhalten muss – noch bevor er seinen Arbeitsplatz betritt. Ziel ist es, die neue Arbeitskraft über alle relevanten Gefahren, sicherheitsrelevante Regeln und das korrekte Verhalten im Betrieb zu informieren. Sie ist Teil der sogenannten Pflichtunterweisungen und stellt sicher, dass neue Beschäftigte von Anfang an wissen, wie sie sich selbst und andere vor Unfällen oder gesundheitlichen Schäden schützen können.
Die Erstunterweisung unterscheidet sich von Wiederholungsunterweisungen, die regelmäßig – meist jährlich – durchgeführt werden. Während Wiederholungen der Auffrischung dienen, ist die Erstunterweisung der Startpunkt für sicheres Arbeiten.
Wichtig: Die Erstunterweisung ist nicht optional – sie ist für alle Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben, egal ob festangestellt, Aushilfe, Praktikant oder Leiharbeiter. Auch bei Versetzungen, neuen Aufgaben oder dem Einsatz neuer Maschinen ist eine erneute Unterweisung erforderlich.
Mit einer sauber dokumentierten und rechtzeitig durchgeführten Erstunterweisung erfüllen Unternehmen nicht nur ihre gesetzlichen Pflichten, sondern schützen auch sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen im Schadensfall.
Wichtig: Die Inhalte müssen verständlich, zielgruppengerecht und nachvollziehbar vermittelt werden. Für Auszubildende, Hilfskräfte oder Personen mit geringen Deutschkenntnissen müssen ggf. angepasste oder mehrsprachige Unterweisungen erfolgen.
Fazit: Alle Personen, die im Unternehmen arbeiten oder tätig werden – auch nur kurzzeitig – müssen vor Arbeitsbeginn unterwiesen werden.
Die Unterweisungspflicht kann nicht auf Dritte abgewälzt werden. Auch wer externe Kräfte einsetzt, bleibt verantwortlich.
Zusammengefasst: Die Erstunterweisung ist Pflicht vor Arbeitsbeginn – Wiederholungen müssen jährlich oder bei Änderungen folgen. Eine gute Organisation sorgt für Rechtssicherheit.
Tipp: Digitale Lösungen wie top elearning bieten strukturierte, gesetzeskonforme Erstunterweisungen mit automatischer Dokumentation – auch in mehreren Sprachen.
Nicht jeder im Unternehmen darf Mitarbeitende einfach so unterweisen. Damit eine Erstunterweisung rechtswirksam ist, muss sie von einer fachlich geeigneten und beauftragten Person durchgeführt werden.
Wichtig ist: Die beauftragte Person muss sowohl über Fachkenntnis als auch über didaktische Fähigkeiten verfügen. Außerdem muss sie mit den Gefährdungen des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut sein.
Praxis-Tipp: Mit top elearning kannst du standardisierte Erstunterweisungen von Fachexperten nutzen. Die Verantwortung bleibt im Unternehmen, aber der Aufwand wird deutlich reduziert – und alles ist revisionssicher dokumentiert.
Die Durchführung der Erstunterweisung allein reicht nicht aus. Damit sie im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Kontrolle rechtssicher nachgewiesen werden kann, ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich.
Tipp: Mit top elearning wird die Dokumentation automatisch erstellt und archiviert – revisionssicher, fälschungssicher und jederzeit abrufbar.
Merksatz: „Keine Unterweisung – kein Schutz. Keine Dokumentation – kein Beweis.“
Die Durchführung von Erstunterweisungen ist für viele Unternehmen organisatorisch aufwendig – besonders bei häufigen Neueinstellungen, Sprachbarrieren oder dezentralen Standorten. Doch es geht auch einfacher: Mit digitalen Schulungslösungen wie top elearning.
Die Vorteile auf einen Blick:
✅ Zeit- und ortsunabhängig unterweisen
Neue Mitarbeiter können die Erstunterweisung bequem vor dem ersten Arbeitstag absolvieren – egal ob im Homeoffice, unterwegs oder vor Ort.
✅ Mehrsprachige Kurse für internationale Teams
Unsere Kurse sind in bis zu acht Sprachen verfügbar – das sorgt für Verständnis und Sicherheit bei allen Beschäftigten.
✅ Automatische Dokumentation & Zertifikate
Nach Abschluss der Unterweisung wird automatisch ein Nachweis generiert – jederzeit abrufbar für Audit, Nachweis oder interne Akten.
✅ Rechtskonform und immer aktuell
Unsere Inhalte orientieren sich an den geltenden gesetzlichen Vorschriften (ArbSchG, DGUV etc.) und werden laufend aktualisiert.
✅ Einmal einrichten, dauerhaft Zeit sparen
Kein Planen, kein Suchen nach Terminen, keine Papierablage – das System läuft automatisch im Hintergrund.
Fazit:
Die Erstunterweisung ist keine Formsache, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheitsinstrument. Wer sie ignoriert, riskiert nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern auch Bußgelder, Haftung und schlechte Außenwirkung.
Mit top elearning bekommen Sie ein sicheres, effizientes und digitales System, das Ihren Betrieb entlastet und Ihre neuen Mitarbeiter optimal vorbereitet.