Erstunterweisung im Arbeitsschutz: Was Arbeitgeber wissen müssen

Erstunterweisung im Arbeitsschutz: Was Arbeitgeber wissen müssen

Pflicht zur Erstunterweisung: Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Von gesetzlichen Vorgaben bis zur praktischen Umsetzung – so gelingt der Pflichtstart für neue Mitarbeitende.

1. Was ist eine Erstunterweisung?

Die Erstunterweisung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung, die jeder neue Mitarbeiter vor Beginn seiner Tätigkeit erhalten muss – noch bevor er seinen Arbeitsplatz betritt. Ziel ist es, die neue Arbeitskraft über alle relevanten Gefahren, sicherheitsrelevante Regeln und das korrekte Verhalten im Betrieb zu informieren. Sie ist Teil der sogenannten Pflichtunterweisungen und stellt sicher, dass neue Beschäftigte von Anfang an wissen, wie sie sich selbst und andere vor Unfällen oder gesundheitlichen Schäden schützen können.
Die Erstunterweisung unterscheidet sich von Wiederholungsunterweisungen, die regelmäßig – meist jährlich – durchgeführt werden. Während Wiederholungen der Auffrischung dienen, ist die Erstunterweisung der Startpunkt für sicheres Arbeiten.

Wichtig: Die Erstunterweisung ist nicht optional – sie ist für alle Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben, egal ob festangestellt, Aushilfe, Praktikant oder Leiharbeiter. Auch bei Versetzungen, neuen Aufgaben oder dem Einsatz neuer Maschinen ist eine erneute Unterweisung erforderlich.

2. Gesetzliche Grundlagen: Wer muss unterweisen – und wann?

Die gesetzliche Verpflichtung zur Erstunterweisung ergibt sich unter anderem aus dem
§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1 sowie weiteren Regelwerken wie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Sie alle fordern: Mitarbeitende müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit über Sicherheits- und Gesundheitsschutz im Betrieb informiert werden.

Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung für die Durchführung der Erstunterweisung liegt beim Arbeitgeber. In der Praxis delegiert dieser die Aufgabe häufig an:
  • Führungskräfte (z. B. Abteilungsleiter oder Meister)
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Personalabteilungen (HR)

Wichtig ist: Die Verantwortung bleibt immer beim Arbeitgeber. Wird nicht korrekt unterwiesen, haftet letztlich die Unternehmensleitung.

Wann muss unterwiesen werden?
Die Erstunterweisung muss immer vor dem ersten Arbeitstag erfolgen – am besten am ersten Tag und vor dem Betreten des Arbeitsplatzes. Außerdem ist eine erneute Unterweisung nötig, wenn:
  • Mitarbeitende neue Aufgaben übernehmen
  • neue Maschinen oder Arbeitsmittel eingeführt werden
  • sich Gefährdungen oder Arbeitsbedingungen ändern
  • nach längerer Abwesenheit (z. B. Elternzeit, Krankheit) ein Wiedereinstieg erfolgt

Mit einer sauber dokumentierten und rechtzeitig durchgeführten Erstunterweisung erfüllen Unternehmen nicht nur ihre gesetzlichen Pflichten, sondern schützen auch sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen im Schadensfall.

3. Inhalte der Erstunterweisung: Was muss vermittelt werden?

Die Erstunterweisung ist mehr als eine Formalie – sie ist ein zentraler Baustein des Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, neue Mitarbeitende systematisch auf ihre Aufgaben vorzubereiten und ihnen alle nötigen Informationen zu geben, um sicher und rechtskonform arbeiten zu können.

Pflichtinhalte einer Erstunterweisung
Folgende Themen sind gesetzlich vorgeschrieben oder haben sich in der Praxis bewährt:
  • Allgemeine Sicherheitsregeln im Betrieb
(z. B. Verhalten im Gefahrenfall, Verbot bestimmter Handlungen)
  • Gefährdungen am Arbeitsplatz
(z. B. Lärm, Maschinen, Gefahrstoffe, Stolperstellen)
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Wann muss sie getragen werden? Wie wird sie richtig benutzt?
  • Brandschutz und Verhalten im Notfall
(z. B. Fluchtwege, Alarmierung, Feuerlöscher)
  • Erste Hilfe und Notrufnummern
  • Betriebsspezifische Regeln und Besonderheiten
(z. B. Zutrittsregelungen, Hygienevorgaben, Umgang mit Kunden)
  • Einweisung in Maschinen, Werkzeuge oder Fahrzeuge
sofern diese genutzt werden sollen
  • Ansprechpartner und Zuständigkeiten
Wer hilft im Notfall? Wer ist Sicherheitsbeauftragter?

Ergänzende Inhalte (je nach Branche und Tätigkeit)
  • Verhalten im Straßenverkehr (z. B. bei Außendienst)
  • Gefahrguttransport
  • Datenschutz und IT-Sicherheit
  • Umgang mit Stress und psychischer Belastung

Wichtig: Die Inhalte müssen verständlich, zielgruppengerecht und nachvollziehbar vermittelt werden. Für Auszubildende, Hilfskräfte oder Personen mit geringen Deutschkenntnissen müssen ggf. angepasste oder mehrsprachige Unterweisungen erfolgen.

4. Wer muss unterwiesen werden?

Die Pflicht zur Erstunterweisung gilt nicht nur für klassische Neueinstellungen. Viele Arbeitgeber unterschätzen, wie breit der Kreis der Personen ist, die unterwiesen werden müssen. Wer genau fällt darunter?

Unterweisungspflicht besteht für:
  • Neue Mitarbeitende
Alle Personen, die neu im Unternehmen anfangen – unabhängig von Arbeitszeitmodell oder Beschäftigungsart.
  • Aushilfen, Minijobber und Saisonkräfte
Auch kurzfristig oder geringfügig Beschäftigte müssen voll unterwiesen werden.
  • Auszubildende und Praktikanten
Gerade junge Menschen sind besonders schutzbedürftig – hier ist eine gründliche Erstunterweisung Pflicht.
  • Mitarbeitende bei Versetzung
Wer eine neue Tätigkeit übernimmt oder an einen neuen Arbeitsplatz wechselt, muss erneut unterwiesen werden.
  • Externe Dienstleister und Fremdfirmen
Personen, die sich vorübergehend im Betrieb aufhalten, müssen in relevante Gefahren und Verhaltensregeln eingewiesen werden.
  • Zeitarbeitnehmer (Leiharbeit)
Auch wenn eine Zeitarbeitsfirma der eigentliche Arbeitgeber ist, trägt das entleihende Unternehmen die Verantwortung für die Erstunterweisung am konkreten Arbeitsplatz.

Fazit: Alle Personen, die im Unternehmen arbeiten oder tätig werden – auch nur kurzzeitig – müssen vor Arbeitsbeginn unterwiesen werden.
Die Unterweisungspflicht kann nicht auf Dritte abgewälzt werden. Auch wer externe Kräfte einsetzt, bleibt verantwortlich.

5. Zeitpunkt und Wiederholungsfristen der Erstunterweisung

Die Erstunterweisung ist nicht irgendwann durchzuführen – sie ist zeitlich klar geregelt. Wer diese Fristen versäumt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch persönliche Haftung im Ernstfall.

Wann muss die Erstunterweisung erfolgen?
  • Vor Aufnahme der Tätigkeit
Die Unterweisung muss vor dem ersten Arbeitstag erfolgen – und nicht „irgendwann in der Einarbeitung“. Das gilt für alle Arbeitsplätze, unabhängig von Branche oder Gefährdung.
  • Bei Veränderungen im Aufgabenbereich
Wechselt ein Mitarbeiter den Arbeitsplatz oder übernimmt neue Maschinen oder Tätigkeiten, ist eine erneute Unterweisung vor dem Wechsel Pflicht.
  • Nach Unfällen oder Beinaheunfällen
Hat es einen Vorfall gegeben, muss dieser zum Anlass genommen werden, die Inhalte zu überarbeiten und eine zusätzliche Unterweisung durchzuführen.
  • Bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren
Neue Maschinen, Stoffe oder Technologien? Dann ist eine spezifische Unterweisung erforderlich – vor der Anwendung.

Wie oft muss unterwiesen werden?
Die Erstunterweisung ist der Startpunkt, doch sie bleibt nicht die einzige. Gesetzlich vorgeschrieben sind:
  • mindestens einmal jährlich eine Wiederholungsunterweisung (nach § 12 ArbSchG)
  • sofort bei relevanten Änderungen oder besonderen Ereignissen
  • regelmäßige, praxisnahe Auffrischungen je nach Gefährdungslage

Zusammengefasst: Die Erstunterweisung ist Pflicht vor Arbeitsbeginn – Wiederholungen müssen jährlich oder bei Änderungen folgen. Eine gute Organisation sorgt für Rechtssicherheit.

6. Inhalt der Erstunterweisung – was muss vermittelt werden?

Die Erstunterweisung ist keine bloße Formsache. Sie ist essenziell, um neue Mitarbeiter über alle relevanten Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und betrieblichen Abläufe zu informieren. Der Inhalt muss verständlich, vollständig und aufgabenspezifisch sein.

Was gehört zur Erstunterweisung?
Die Inhalte richten sich nach dem Arbeitsplatz, der Tätigkeit und den betrieblichen Gegebenheiten. Typische Themen sind:
  • Allgemeine Sicherheits- und Verhaltensregeln
  • Gefährdungen am Arbeitsplatz
  • Umgang mit Maschinen, Geräten oder Gefahrstoffen
  • Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Verhalten bei Unfällen, Notfällen oder Bränden
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen & Notausgänge
  • Zuständigkeiten & Meldewege
  • Betriebsanweisungen und interne Vorschriften

Wichtig:
  • Inhalte müssen auf den konkreten Arbeitsplatz zugeschnitten sein.
  • Eine reine Präsentation reicht nicht – die Mitarbeitenden müssen die Inhalte verstanden haben (z. B. per Rückfrage oder Lernerfolgskontrolle).
  • Auch sprachliche Barrieren müssen berücksichtigt werden: Unterweisungen müssen ggf. in mehreren Sprachenoder mit unterstützenden Bildern/Videos durchgeführt werden.

Tipp: Digitale Lösungen wie top elearning bieten strukturierte, gesetzeskonforme Erstunterweisungen mit automatischer Dokumentation – auch in mehreren Sprachen.

7. Wer darf unterweisen – und welche Qualifikation ist nötig?

Nicht jeder im Unternehmen darf Mitarbeitende einfach so unterweisen. Damit eine Erstunterweisung rechtswirksam ist, muss sie von einer fachlich geeigneten und beauftragten Person durchgeführt werden.

Wer darf unterweisen?
  • Führungskräfte, die Weisungsbefugnis haben (z. B. Meister, Teamleiter, Vorarbeiter)
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) oder Sicherheitsbeauftragte
  • Unternehmer oder Geschäftsführer selbst
  • Beauftragte Personen, wenn sie fachlich geeignet und entsprechend eingewiesen sind

Wichtig ist: Die beauftragte Person muss sowohl über Fachkenntnis als auch über didaktische Fähigkeiten verfügen. Außerdem muss sie mit den Gefährdungen des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut sein.

Qualifikation & Verantwortung
  • Unterweisende müssen in der Lage sein, die Inhalte verständlich zu vermitteln.
  • Sie sind verantwortlich dafür, dass die Unterweisung vollständig, korrekt und dokumentiert erfolgt.
  • Sie müssen auch Fragen beantworten können und ggf. auf Verständnisschwierigkeiten eingehen.

Praxis-Tipp: Mit top elearning kannst du standardisierte Erstunterweisungen von Fachexperten nutzen. Die Verantwortung bleibt im Unternehmen, aber der Aufwand wird deutlich reduziert – und alles ist revisionssicher dokumentiert.

8. Dokumentation – warum sie so wichtig ist

Die Durchführung der Erstunterweisung allein reicht nicht aus. Damit sie im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Kontrolle rechtssicher nachgewiesen werden kann, ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich.

Was muss dokumentiert werden?
  • Datum der Unterweisung
  • Name des unterwiesenen Mitarbeiters
  • Themen und Inhalte der Unterweisung
  • Name und Funktion der unterweisenden Person
  • Unterschrift des Teilnehmers zur Bestätigung

Diese Daten werden in einer sogenannten Unterweisungsnachweis-Liste oder einem Teilnehmerformular festgehalten – entweder digital oder auf Papier.

Warum ist die Dokumentation so wichtig?
  • Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 6 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1)
  • Sie dient als Beweismittel bei Unfällen, Streitfällen oder Klagen
  • Sie schützt Arbeitgeber und Führungskräfte vor Haftung
  • Sie sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Tipp: Mit top elearning wird die Dokumentation automatisch erstellt und archiviert – revisionssicher, fälschungssicher und jederzeit abrufbar.

9. Häufige Fehler bei der Erstunterweisung – und wie man sie vermeidet

Auch wenn die Erstunterweisung verpflichtend ist, schleichen sich in der Praxis immer wieder Fehler ein, die gravierende Folgen haben können – von Bußgeldern über Unfälle bis hin zu persönlicher Haftung.

Typische Fehlerquellen:
  • Die Unterweisung findet zu spät statt
Der neue Mitarbeiter arbeitet bereits produktiv, bevor er überhaupt geschult wurde – ein klarer Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz.
  • Die Unterweisung ist zu allgemein gehalten
Es werden nur pauschale Inhalte vermittelt, aber keine konkreten Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz erklärt.
  • Keine oder unvollständige Dokumentation
Ohne schriftlichen Nachweis fehlt im Ernstfall der Beleg, dass überhaupt unterwiesen wurde – und der Arbeitgeber haftet.
  • Die Unterweisung erfolgt nur einmalig
Gesetzlich vorgeschrieben sind wiederkehrende Unterweisungen, mindestens einmal jährlich – auch das wird häufig vernachlässigt.
  • Die Schulung ist unverständlich oder langweilig
Wenn Inhalte nicht zielgruppengerecht oder in einer schlechten didaktischen Form vermittelt werden, verpufft die Wirkung – und der Mitarbeiter ist trotzdem nicht sicher.
 
So lassen sich Fehler vermeiden:
✅ Direkt vor Arbeitsaufnahme unterweisen

✅ Inhalte auf den konkreten Arbeitsplatz abstimmen

✅ Schulung dokumentieren und unterschreiben lassen

✅ Wiederholungstermine planen (z. B. jährlich)

✅ Digitale Lernplattformen wie top elearning nutzen – klar, verständlich, mehrsprachig und immer aktuell

Merksatz: „Keine Unterweisung – kein Schutz. Keine Dokumentation – kein Beweis.“

10. Die smarte Lösung: Erstunterweisungen digital mit top elearning durchführen

Die Durchführung von Erstunterweisungen ist für viele Unternehmen organisatorisch aufwendig – besonders bei häufigen Neueinstellungen, Sprachbarrieren oder dezentralen Standorten. Doch es geht auch einfacher: Mit digitalen Schulungslösungen wie top elearning.

top-elearning Erstunterweisung im Arbeitsschutz:

Die Vorteile auf einen Blick:

Zeit- und ortsunabhängig unterweisen

Neue Mitarbeiter können die Erstunterweisung bequem vor dem ersten Arbeitstag absolvieren – egal ob im Homeoffice, unterwegs oder vor Ort.

Mehrsprachige Kurse für internationale Teams

Unsere Kurse sind in bis zu acht Sprachen verfügbar – das sorgt für Verständnis und Sicherheit bei allen Beschäftigten.

Automatische Dokumentation & Zertifikate

Nach Abschluss der Unterweisung wird automatisch ein Nachweis generiert – jederzeit abrufbar für Audit, Nachweis oder interne Akten.

Rechtskonform und immer aktuell 

Unsere Inhalte orientieren sich an den geltenden gesetzlichen Vorschriften (ArbSchG, DGUV etc.) und werden laufend aktualisiert.

Einmal einrichten, dauerhaft Zeit sparen 

Kein Planen, kein Suchen nach Terminen, keine Papierablage – das System läuft automatisch im Hintergrund.

Fazit:

Die Erstunterweisung ist keine Formsache, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheitsinstrument. Wer sie ignoriert, riskiert nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern auch Bußgelder, Haftung und schlechte Außenwirkung.
Mit top elearning bekommen Sie ein sicheres, effizientes und digitales System, das Ihren Betrieb entlastet und Ihre neuen Mitarbeiter optimal vorbereitet.