Pflicht zur Erstunterweisung: Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Von gesetzlichen Vorgaben bis zur praktischen Umsetzung – so gelingt der Pflichtstart für neue Mitarbeitende.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine zentrale Grundlage des deutschen Gefahrstoffrechts. Sie regelt, wie Unternehmen mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz umgehen müssen, und setzt die europäische CLP-Verordnung sowie die REACH-Verordnung in deutsches Recht um. Ziel der GefStoffV ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten vor chemischen Risiken zu schützen.
Als Gefahrstoffe gelten Stoffe oder Gemische, die physikalisch-chemische Gefahren verursachen oder die Gesundheit schädigen können – etwa durch Einatmen, Hautkontakt oder Verschlucken. Dazu zählen zum Beispiel ätzende Reinigungsmittel, Lösemittel, Gase, Stäube, Lacke und Farben. Auch Gefahrstoffe in Pulverform wie Quarzstaub oder Mehlstaub fallen darunter.
Für Arbeitgeber bedeutet die Gefahrstoffverordnung klare Pflichten: Gefahren müssen erkannt, bewertet und mit passenden Schutzmaßnahmen reduziert werden. Die GefStoffV fordert ein systematisches Vorgehen – von der Gefährdungsbeurteilung über technische und organisatorische Maßnahmen bis hin zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Wer Vorgaben missachtet, riskiert Bußgelder, Reputationsschäden und im Ernstfall strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn Beschäftigte zu Schaden kommen.
Die GefStoffV gilt branchenübergreifend – von Industrie, Handwerk und Bau über Labor und Forschung bis hin zu Pflegeeinrichtungen und Reinigungsdiensten. Sobald Beschäftigte mit potenziell gefährlichen Stoffen arbeiten oder in Kontakt kommen können, ist die Verordnung verpflichtend.

Als Gefahrstoffe gelten nicht nur „klassische“ Chemikalien wie Säuren oder Lösungsmittel. Die Definition der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist deutlich weiter: Sie umfasst viele Stoffe und Gemische, die aufgrund physikalisch-chemischer oder gesundheitsschädlicher Eigenschaften ein Risiko für Beschäftigte darstellen.
Laut Gefahrstoffverordnung zählen zu den Gefahrstoffen unter anderem:
In der Praxis wird häufig unterschätzt, dass auch alltägliche Produkte wie Farben, Lacke, Klebstoffe, Desinfektionsmittel oder Reinigungsmittel als Gefahrstoffe eingestuft sein können – insbesondere bei größeren Mengen oder regelmäßiger Anwendung über längere Zeit.
Ob ein Stoff als Gefahrstoff gilt, zeigt die Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen (Piktogrammen) nach CLP-Verordnung sowie das Sicherheitsdatenblatt (SDB). Arbeitgeber müssen diese Informationen prüfen und in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen.
Der Umgang mit Gefahrstoffen ist an klare gesetzliche Vorgaben gebunden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte vor gesundheitlichen Schäden zu schützen. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 7 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).
Im ersten Schritt muss der Arbeitgeber prüfen, ob im Betrieb Gefahrstoffe vorkommen. Das betrifft nicht nur die Produktion, sondern auch Bereiche wie Lagerung, Reinigung, Instandhaltung oder Laborarbeiten. Sobald Gefahrstoffe eingesetzt werden oder Beschäftigte damit in Kontakt kommen können, greifen umfangreiche Schutzpflichten.
Zu den wichtigsten Pflichten nach GefStoffV gehören:
Wichtig: Diese Pflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch kleine Betriebe müssen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung vollständig erfüllen.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Gesundheitsgefahren durch Gefahrstoffe wirksam zu reduzieren. Maßgeblich ist dabei das STOP-Prinzip, das Maßnahmen in eine klare Prioritätenreihenfolge einordnet – von der wirksamsten bis zur ergänzenden Maßnahme.
Zusätzlich verlangt die GefStoffV die Kennzeichnung aller Gefahrstoffe nach GHS (Global harmonisiertes System), damit Risiken sofort erkennbar sind. Ebenso verpflichtend sind eine sichere Lagerung nach Verträglichkeitsgruppen, der jederzeitige Zugriff auf Sicherheitsdatenblätter sowie geeignete Notfallmaßnahmen (z. B. Augenduschen und Erste-Hilfe-Einrichtungen).
Erst wenn alle Schutzmaßnahmen sinnvoll kombiniert und konsequent umgesetzt werden, ist ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen gewährleistet – und das Risiko von Beanstandungen bei Kontrollen, Unfällen und rechtlichen Konsequenzen wird deutlich reduziert.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Gefahrstoffmanagement. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen durchgeführt werden. Ziel ist es, Gesundheitsgefahren systematisch zu erkennen und daraus wirksame Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Arbeitgeber müssen dabei insbesondere klären:
Zusätzlich sind besonders gefährdete Personengruppen zu berücksichtigen, etwa Schwangere, Jugendliche oder ältere Beschäftigte.
Wichtig: Eine Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert, regelmäßig überprüft und bei Veränderungen konsequent aktualisiert werden – zum Beispiel bei neuen Gefahrstoffen, geänderten Arbeitsabläufen, Beinaheunfällen oder Vorfällen. Nur so bleibt sichergestellt, dass Schutzmaßnahmen wirksam sind und Unternehmen ihre Pflichten nach der GefStoffV erfüllen.
In der Praxis wird die Gefährdungsbeurteilung oft als einmalige Pflichtübung behandelt. Tatsächlich ist sie ein laufender Prozess und die Grundlage für einen sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet Arbeitgeber, Mitarbeitende vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen zu unterweisen. Die Unterweisung muss verständlich, arbeitsplatzbezogen und regelmäßig erfolgen – mindestens einmal jährlich (sowie anlassbezogen, z. B. bei neuen Stoffen oder geänderten Arbeitsabläufen).
Wichtig: Eine wirksame Unterweisung darf nicht nur allgemeine Hinweise enthalten. Sie muss sich konkret auf die im Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe und die jeweiligen Tätigkeiten beziehen. Beschäftigte müssen insbesondere wissen:
Die Inhalte müssen schriftlich dokumentiert und von den Mitarbeitenden bestätigt werden. Außerdem sind besondere Personengruppen – etwa Jugendliche oder Schwangere – gesondert zu berücksichtigen.
Ein häufiger Fehler in der Praxis: Unterweisungen werden zu allgemein gehalten oder nur „abgehakt“. Ohne klare, arbeitsplatznahe Schulung bleiben Risiken bestehen – und die rechtlichen Folgen können gravierend sein, bis hin zu persönlichen Haftungsansprüchen.
Digitale Schulungssysteme wie top elearning helfen dabei, Gefahrstoff-Unterweisungen effizient, rechtssicher und nachvollziehbar umzusetzen – auch mehrsprachig und standortübergreifend.
Das S-T-O-P-Prinzip ist der zentrale Leitfaden, um Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen abzuleiten. Als Prioritätsprinzip gibt es die Reihenfolge vor, in der Maßnahmen umgesetzt werden sollen – von der wirksamsten bis zur unterstützenden Maßnahme.
S – Substitution: Prüfen Sie zuerst, ob sich ein Gefahrstoff durch eine weniger gefährliche Alternative ersetzen lässt. Ein typisches Beispiel: Ein lösemittelhaltiger Reiniger kann häufig durch ein wasserbasiertes Produkt ersetzt werden. Wo Substitution möglich ist, hat sie Priorität und ist in vielen Fällen verpflichtend.
T – Technische Maßnahmen: Ist ein Ersatz nicht möglich, kommen technische Schutzmaßnahmen zum Einsatz. Dazu gehören zum Beispiel Absaugungen, geschlossene Systeme, Belüftungseinrichtungen oder automatisierte Dosierstationen. Ziel ist es, die Freisetzung gefährlicher Stoffe zu reduzieren und den Kontakt so weit wie möglich zu vermeiden.
O – Organisatorische Maßnahmen: Bleibt trotz technischer Lösungen ein Risiko bestehen, müssen organisatorische Maßnahmen greifen. Dazu zählen etwa Zutrittsbeschränkungen, Arbeitszeitbegrenzungen im Expositionsbereich, klare Kennzeichnungspflichten und geregelte Arbeitsabläufe.
P – Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA): Reichen die vorherigen Maßnahmen nicht aus, ist persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich. Dazu gehören je nach Stoff und Tätigkeit Atemschutzmasken, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung oder Augenschutz.
Wichtig: Schutzmaßnahmen dürfen nicht beliebig ausgewählt werden. Sie müssen aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet, sinnvoll kombiniert und konsequent umgesetzt werden. Außerdem sollten Unternehmen die Wirksamkeit regelmäßig überprüfen und anpassen – insbesondere bei Änderungen von Arbeitsprozessen, Mengen oder eingesetzten Stoffen.
Ein durchdachtes Schutzkonzept senkt langfristig Kosten (z. B. durch weniger Ausfalltage), erhöht die Sicherheit und stärkt zugleich die Außenwirkung: Arbeitsschutz wird sichtbar ernst genommen.
Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, kommt an einer ordnungsgemäßen Dokumentation nicht vorbei. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und zugleich ein zentrales Instrument für Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit. Arbeitgeber müssen alle Maßnahmen rund um den Gefahrstoffschutz vollständig und prüfbar dokumentieren.
Dazu gehören insbesondere:
Alle Unterlagen müssen aktuell und jederzeit einsehbar sein – sowohl für interne Abläufe als auch für externe Kontrollen, etwa durch die Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde. Auch im Schadensfall, zum Beispiel bei einem Unfall mit einem Gefahrstoff, ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend, um die Umsetzung der Schutzpflichten nachweisen zu können.
Zusätzlich gelten für viele Nachweise Aufbewahrungspflichten, teilweise über mehrere Jahre. Dokumentation ist daher kein einmaliger Aufwand, sondern ein fortlaufender Prozess mit klaren Zuständigkeiten und regelmäßigen Aktualisierungen.

Der Umgang mit Gefahrstoffen darf nicht dem Zufall überlassen werden. Deshalb sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, alle Mitarbeitenden, die mit Gefahrstoffen arbeiten oder in deren Nähe tätig sind, regelmäßig zu unterweisen – vor der ersten Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich.
Die Unterweisungspflicht ergibt sich unter anderem aus § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie der DGUV Vorschrift 1. Ziel ist es, Beschäftigte über Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zu informieren, damit sie sicher arbeiten und im Notfall richtig reagieren.
Eine wirksame Unterweisung umfasst typischerweise:
Damit die Unterweisung wirksam ist, muss sie verständlich und praxisnah erfolgen – idealerweise in der Muttersprache der Beschäftigten. Wichtig ist außerdem, dass sie nicht nur ein „Durchklicken“ bleibt, sondern interaktiv gestaltet und nachvollziehbar dokumentiert wird.
Digitale E-Learning-Kurse, zum Beispiel über top elearning, unterstützen Unternehmen dabei, Gefahrstoff-Unterweisungen effizient und rechtssicher umzusetzen – mehrsprachig, ortsunabhängig und jederzeit verfügbar.
Die Theorie ist klar – doch entscheidend ist die Umsetzung im Arbeitsalltag: Wie gelingt ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb? Wirksam wird der Gefahrstoffschutz nur mit einem strukturierten, vorausschauenden Vorgehen, das über Aushänge oder einmalige Schulungen hinausgeht.
Im ersten Schritt sollte jeder Betrieb prüfen, welche Gefahrstoffe eingesetzt, gelagert oder transportiert werden. Darauf aufbauend wird ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis (Gefahrstoffkataster) erstellt und regelmäßig gepflegt. Für jeden Gefahrstoff ist außerdem eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, aus der sich konkrete Schutzmaßnahmen ableiten – zum Beispiel Absaugungen, definierte Lagerbereiche oder geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Ein weiteres Kernelement sind Betriebsanweisungen. Sie erklären verständlich, wie mit dem jeweiligen Stoff umzugehen ist, welche Risiken bestehen und welche Erste-Hilfe-Maßnahmen im Notfall notwendig sind. Wichtig ist, dass diese Anweisungen für alle Mitarbeitenden gut sichtbar zugänglich und sprachlich verständlich sind.
Ebenso verpflichtend ist der jederzeitige Zugang zu Sicherheitsdatenblättern – entweder in Papierform oder digital. Zusätzlich braucht es klare Zuständigkeiten im Betrieb: Wer kontrolliert Lagerbedingungen? Wer prüft die PSA? Wer dokumentiert Unterweisungen und Schulungen?
Digitale Lösungen wie top elearning können die Umsetzung deutlich erleichtern. Gefährdungsbeurteilungen, Schulungsnachweise und Unterweisungsdokumentationen lassen sich zentral verwalten, automatisieren und revisionssicher arc
Die Verantwortung für den Umgang mit Gefahrstoffen liegt nicht allein bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit – sie betrifft die gesamte Führungsebene. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und Mitarbeitende passend zu unterweisen.
Führungskräfte und Vorgesetzte tragen dabei eine sogenannte Organisationsverantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass Schutzmaßnahmen eingehalten werden, Unterweisungen regelmäßig stattfinden und Gefährdungen frühzeitig erkannt sowie beseitigt werden. Werden diese Pflichten verletzt, drohen Bußgelder und weitere Sanktionen – besonders dann, wenn Beschäftigte zu Schaden kommen.
In schweren Fällen sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich, etwa wenn ein Unfall auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder ein Unternehmen wiederholt gegen die Gefahrstoffverordnung verstößt. Zusätzlich kann zivilrechtliche Haftung entstehen, zum Beispiel durch Schadensersatzforderungen verletzter Mitarbeitender.
Um Risiken zu reduzieren und Pflichten nachweisbar zu erfüllen, sind eine lückenlose Dokumentation und nachvollziehbare Schulungskonzepte entscheidend. Digitale E-Learning-Plattformen wie top elearning unterstützen dabei mit automatisierten Nachweisen, personalisierten Unterweisungsplänen und revisionssicherer Archivierung – ein wirksamer Schutz vor rechtlichen Risiken.
Gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) müssen alle Beschäftigten, die mit Gefahrstoffen umgehen oder potenziell damit in Kontakt kommen können, regelmäßig unterwiesen werden. Die Erstunterweisung hat vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen – anschließend mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen, zum Beispiel bei:
Die Inhalte der Schulung müssen sich an den konkreten Gefährdungen am Arbeitsplatz orientieren. Dazu gehören nicht nur der sichere Umgang mit Gefahrstoffen, sondern auch das Verständnis von Sicherheitsdatenblättern, das Erkennen von Kennzeichnungen sowie korrektes Verhalten im Notfall.
Wichtig: Unterweisungen müssen verständlich, arbeitsplatzbezogen und dokumentiert sein. Nur so kann der Arbeitgeber seine Nachweispflichten erfüllen – und nur so sind Beschäftigte im Ernstfall zuverlässig vorbereitet.
Mit top elearning lassen sich Gefahrstoffunterweisungen digital, rechtskonform und mehrsprachig durchführen – ideal für wechselndes Personal, verschiedene Standorte und eine lückenlose Nachweisführung. Das spart Zeit, senkt Kosten und erhöht gleichzeitig die Sicherheit.
Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen ist ein zentrales Element der Gefahrstoffverordnung. Sie schützt Mitarbeitende und ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle gefährlichen Stoffe müssen gemäß der CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) eindeutig gekennzeichnet sein. Dazu gehören insbesondere:
Neben der Kennzeichnung muss für jeden Stoff ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (SDB) vorliegen. Es enthält alle relevanten Informationen zu Eigenschaften, Gefahren, Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Lagerung und Entsorgung. Arbeitgeber müssen Sicherheitsdatenblätter jederzeit bereithalten und bei Bedarf aktualisieren.
Tipp: Fehlerhafte oder veraltete Kennzeichnungen zählen in der Praxis zu den häufigsten Beanstandungen bei Kontrollen. Achten Sie deshalb auf korrekte Etikettierung, gut sichtbare Kennzeichnung und eine sichere Lagerung.
Digitale Schulungen, wie sie top elearning anbietet, unterstützen Unternehmen dabei, Mitarbeitende gezielt im Umgang mit Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblättern zu schulen. Das reduziert Risiken und erhöht die Rechtssicherheit.
Beim Umgang mit Gefahrstoffen ist das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in vielen Fällen verpflichtend. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verlangt, dass Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen festlegen – dazu gehört auch die Bereitstellung passender PSA.
Welche Ausrüstung erforderlich ist, richtet sich nach Art, Gefährlichkeit und Handhabung des Stoffes. Typische persönliche Schutzausrüstung umfasst:
Die Auswahl der PSA muss sorgfältig erfolgen – auf Basis der Angaben im Sicherheitsdatenblatt sowie der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Ebenso wichtig ist eine Schulung im richtigen Gebrauch, damit die Schutzwirkung zuverlässig erreicht wird.
PSA darf nicht nur bereitgestellt werden – sie muss auch konsequent genutzt werden. Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung zu kontrollieren und bei Bedarf nachzusteuern.
Digitale Unterweisungen unterstützen dabei, das Bewusstsein für PSA zu stärken und regelmäßig zu prüfen, ob Mitarbeitende die Ausrüstung korrekt verwenden. Gerade Erstunterweisungen sind organisatorisch oft aufwendig – besonders bei häufigen Neueinstellungen, Sprachbarrieren oder dezentralen Standorten. Mit digitalen Schulungslösungen wie top elearning lässt sich dieser Prozess effizient und rechtssicher umsetzen.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet Arbeitgeber, alle Mitarbeitenden vor dem ersten Umgang mit Gefahrstoffen und anschließend in regelmäßigen Abständen zu unterweisen. Ziel ist es, das Bewusstsein für Risiken zu stärken und sicheres Verhalten im Arbeitsalltag zu fördern.
Unterweisungen müssen:
Wichtig: Die reine Aushändigung von Sicherheitsdatenblättern reicht nicht aus. Es ist eine aktive Schulung erforderlich – etwa zum korrekten Umgang mit Gefahrstoffen, zum Verhalten im Notfall, zu Kennzeichnungspflichten sowie zur richtigen Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
Besonders effizient gelingt das mit digitalen Schulungslösungen wie top elearning. Damit lassen sich Gefahrstoff-Unterweisungen rechtskonform, zeit- und ortsunabhängig durchführen – inklusive Nachweis, Wissenstests und automatischen Erinnerungen an Wiederholungen.
So stellen Unternehmen sicher, dass sie ihre Schulungspflichten erfüllen – ohne hohen organisatorischen Aufwand.
Im Umgang mit Gefahrstoffen ist eine sorgfältige Dokumentation gesetzlich vorgeschrieben. Sie sorgt für interne Nachvollziehbarkeit und ist bei Audits, Kontrollen oder im Schadensfall ein wichtiger Nachweis gegenüber Behörden.
Folgende Unterlagen sollten regelmäßig gepflegt und jederzeit griffbereit sein:
Für viele Unterlagen gelten Aufbewahrungsfristen von in der Regel mindestens zehn Jahren. In bestimmten Fällen – zum Beispiel bei krebserzeugenden Stoffen oder langfristigen Gesundheitsgefahren – können die Fristen auch deutlich länger sein.
Ein digitales Gefahrstoffmanagementsystem oder eine E-Learning-Plattform wie top elearning erleichtert die Nachweispflichten erheblich. Automatische Dokumentation, Versionierung und jederzeitiger Zugriff reduzieren das Risiko von Verstößen und unterstützen bei der Vorbereitung auf Behördenprüfungen.
Wer die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ignoriert oder nur lückenhaft umsetzt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Behörden kontrollieren regelmäßig, ob Unternehmen ihre Pflichten erfüllen – besonders in den Bereichen Unterweisung, Kennzeichnung und Dokumentation.
Mögliche Konsequenzen bei Verstößen:
Besonders nach Unfällen mit Gefahrstoffen – etwa durch fehlerhafte Lagerung oder mangelhafte Unterweisungen – geraten Verantwortliche schnell in den Fokus von Berufsgenossenschaften, Aufsichtsbehörden und Staatsanwaltschaften.
Ein proaktives Gefahrstoffmanagement mit regelmäßigen Schulungen, klaren Prozessen und verlässlicher Dokumentation ist daher unerlässlich – nicht nur zur Vermeidung von Sanktionen, sondern vor allem zum Schutz der Beschäftigten.
Die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bringt für viele Unternehmen einen hohen organisatorischen Aufwand mit sich: zahlreiche Unterweisungspflichten, umfangreiche Dokumentation, regelmäßige Aktualisierungen und Abstimmungen zwischen verschiedenen Abteilungen. Besonders bei vielen Mitarbeitenden, wechselnden Einsatzorten oder Schichtbetrieb wird es schnell schwierig, den Überblick zu behalten und alle gesetzlichen Pflichten fristgerecht zu erfüllen.
Digitale Schulungssysteme wie top elearning bieten dafür eine praxisnahe, zeitsparende und rechtssichere Lösung. Pflichtunterweisungen zu Gefahrstoffen – zum Beispiel zum Umgang mit Sicherheitsdatenblättern, zum Tragen von PSA oder zum richtigen Verhalten bei Gefahrstoffaustritt – lassen sich online durchführen, dokumentieren und automatisiert wiederholen.
Ihre Vorteile mit digitalen Lösungen:
Mit einer Lösung wie top elearning stellen Unternehmen sicher, dass Mitarbeitende regelmäßig, verständlich und gesetzeskonform geschult werden – bei gleichzeitig minimalem Verwaltungsaufwand.
👉 Fazit: Wer auf digitale Lösungen setzt, spart Zeit, Kosten und reduziert Haftungsrisiken erheblich.
Die Durchführung von Erstunterweisungen ist für viele Unternehmen organisatorisch aufwendig – besonders bei häufigen Neueinstellungen, Sprachbarrieren oder dezentralen Standorten. Doch es geht auch einfacher: Mit digitalen Schulungslösungen wie top elearning.