Audits im Arbeitsschutz: Pflicht oder Kür?
Erfahren Sie, wann Audits gesetzlich vorgeschrieben sind und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.
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Audits lassen sich auf verschiedene Weise unterteilen – zum Beispiel nach dem Zweck der Prüfung, der prüfenden Instanz oder dem betroffenen Themenbereich. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen internen und externen Audits, sowie zwischen System-, Prozess- und Compliance-Audits.
Interne Audits
Diese werden vom Unternehmen selbst durchgeführt, meist durch geschulte Mitarbeitende oder eine interne Revision. Ziel ist es, Abläufe zu optimieren, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und sich auf externe Prüfungen vorzubereiten.
Externe Audits
Hier kommt eine unabhängige Prüfungsinstanz ins Haus – etwa eine Zertifizierungsstelle, eine Behörde oder die Berufsgenossenschaft. Externe Audits sind oft Voraussetzung für eine Zertifizierung (z. B. ISO 45001) oder erfolgen zur Kontrolle gesetzlicher Vorschriften.
Compliance-Audits
Sie überprüfen, ob gesetzliche und unternehmensinterne Vorgaben eingehalten werden – zum Beispiel beim Datenschutz, Arbeitsschutz oder bei ESG-Kriterien. Besonders relevant in regulierten Branchen oder im Rahmen von Haftungsvermeidung.
Systemaudits
Systemaudits untersuchen, ob ein Managementsystem (z. B. Qualitäts-, Umwelt- oder Arbeitsschutzmanagement) den Anforderungen von Normen wie ISO 9001 oder ISO 45001 entspricht. Geprüft wird das Gesamtkonstrukt der Organisation – inklusive Rollen, Verantwortlichkeiten und Dokumentation.
Prozessaudits
Diese Auditform fokussiert sich auf konkrete Abläufe im Unternehmen – z. B. im Einkauf, in der Produktion oder bei der Gefährdungsbeurteilung. Ziel ist es, Effizienz, Sicherheit und Standardisierung einzelner Prozesse zu prüfen.
💡 Egal ob intern oder extern, ob ISO-Norm oder gesetzliche Pflicht – jedes Audit verfolgt das Ziel, Transparenz zu schaffen, Risiken zu senken und die Qualität zu sichern. Je nach Ziel und Prüfer unterscheiden sich jedoch Umfang und Vorgehen deutlich.
Beispiele für typische Auditbereiche
Die Verantwortung für Audits liegt je nach Art der Prüfung bei unterschiedlichen Personen oder Institutionen. Grundsätzlich wird zwischen internen Auditoren und externen Prüfern unterschieden – mit jeweils klaren Rollen, Aufgaben und Kompetenzen.
Interne Auditoren
In vielen Unternehmen übernehmen speziell geschulte Mitarbeitende die Durchführung interner Audits. Diese Auditoren kennen die internen Abläufe gut, handeln aber möglichst objektiv und nach festgelegten Standards.
✅ Typische Aufgaben:
– Dokumentation und Nachverfolgung von Abweichungen
Externe Auditoren und Stellen
Externe Audits werden von unabhängigen Dritten durchgeführt – etwa von:
✅ Typische Aufgaben:
– Akkreditierte Prüfinstitute: im Rahmen von Qualitätsprüfungen oder Nachhaltigkeitsnachweisen
Fachabteilungen als Schnittstelle
In der Praxis sind betriebliche Fachabteilungen (z. B. Qualitätsmanagement, EHS, HR, IT) häufig direkt in die Auditvorbereitung eingebunden. Sie liefern Unterlagen, beantworten Fragen der Auditoren oder begleiten die Betriebsbegehung.
💡 Je nach Prüfungsziel und -art kommen interne oder externe Auditoren zum Einsatz. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Fachabteilungen und den Prüfern – ob intern oder extern – ist entscheidend für ein erfolgreiches Audit.
Audits im Bereich Arbeitsschutz basieren auf einer Reihe gesetzlicher und normativer Grundlagen. Sie dienen der Überprüfung, ob Unternehmen ihrer gesetzlichen Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausreichend nachkommen. Dabei greifen staatliche Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften sowie internationale Normen ineinander.
Arbeitsschutz-Audits basieren auf klar definierten gesetzlichen und normativen Vorgaben. Wer diese kennt und einhält, schützt nicht nur seine Mitarbeitenden – sondern auch sein Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Folgen.
Ein Audit folgt einem strukturierten Ablauf, der sicherstellen soll, dass alle relevanten Themen systematisch überprüft werden. Der genaue Ablauf kann je nach Art des Audits und beteiligten Stellen variieren – die Grundstruktur bleibt aber ähnlich. Besonders im Bereich Arbeitsschutz ist es wichtig, vorbereitet zu sein, um Mängel zu vermeiden und Auflagen zu erfüllen.
1. Ankündigung oder spontane Durchführung
Interne Audits werden meist geplant und angekündigt.
Externe Audits, etwa durch die Berufsgenossenschaft oder Zertifizierungsstellen, können jedoch auch unangekündigterfolgen – insbesondere bei Beschwerden, Unfällen oder behördlichem Verdacht.
Ein Audit ist mehr als eine reine Kontrolle – es ist eine Chance zur Verbesserung. Wer den Ablauf kennt und gut vorbereitet ist, kann nicht nur Nachbesserungen vermeiden, sondern auch gezielt Potenziale für mehr Sicherheit, Effizienz und Qualität im Unternehmen erschließen.
Ein nicht bestandenes Audit kann gravierende Konsequenzen haben – von Bußgeldern über Imageschäden bis hin zum Entzug von Zertifizierungen. Oft sind es vermeidbare Fehler, die zu einer negativen Bewertung führen. Wer diese Stolpersteine kennt, kann sie rechtzeitig aus dem Weg räumen.
3. Fehlende Schulungen oder nicht geschulte Mitarbeiter
Ein weiteres K.O.- Kriterium ist, wenn Mitarbeitende Tätigkeiten ausführen, für die sie nicht ausreichend geschultwurden – sei es der Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinen oder besonderen Arbeitssituationen. Besonders kritisch: Wenn keine Schulungspläne oder Wiederholungsschulungen vorliegen.
Viele Auditmängel haben nichts mit bösem Willen zu tun, sondern mit fehlender Organisation und nicht gelebten Prozessen. Mit digitalen Lösungen – wie z. B. der Schulungsplattform von top elearning – lassen sich Unterweisungen, Nachweise und Fristen strukturiert verwalten und dokumentieren. So bleiben Sie auditfähig – jederzeit.
Die Häufigkeit von Audits hängt davon ab, ob es sich um eine gesetzliche Pflichtprüfung, eine Zertifizierung oder eine freiwillige interne Kontrolle handelt. Während manche Audits genau terminiert sind, haben Unternehmen bei anderen Varianten mehr Flexibilität.
💡 Praxistipp: Regelmäßige interne Audits zeigen nicht nur Engagement für Sicherheit, sondern helfen auch dabei, Fehler frühzeitig zu erkennen – bevor es bei einem externen Audit zu Problemen kommt.
Ein negativ verlaufenes Audit ist nicht nur unangenehm – es kann auch schwerwiegende rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Besonders im Bereich Arbeitsschutz stehen Unternehmen unter besonderer Beobachtung, da hier die Sicherheit von Mitarbeitenden auf dem Spiel steht.
🚨 Bußgelder und rechtliche Konsequenzen
Bei gesetzlich vorgeschriebenen Audits, etwa nach dem Arbeitsschutzgesetz oder den DGUV-Vorschriften, drohen bei Verstößen empfindliche Geldbußen. Diese können je nach Schwere der Mängel mehrere Tausend Euro betragen. Kommt es zusätzlich zu einem Arbeitsunfall, können auch zivilrechtliche Klagen oder strafrechtliche Ermittlungen folgen.
Verlust von Zertifikaten
Behördliche Auflagen und Betriebsstillstand
Wichtig: Ein negatives Audit sollte nicht als Ende, sondern als Weckruf verstanden werden. Unternehmen haben in der Regel die Möglichkeit, durch gezielte Maßnahmen, Schulungen und Nachbesserungen eine Wiederholungsprüfung zu bestehen und so größere Schäden abzuwenden.
Ein erfolgreiches Audit beginnt lange vor dem eigentlichen Prüfungstermin. Wer gut vorbereitet ist, spart nicht nur Zeit und Nerven – sondern auch bares Geld. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Unternehmen systematisch und strukturiert an die Sache herangehen.
In der modernen Arbeitswelt setzen immer mehr Unternehmen auf digitale Unterstützung – auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Audits. top elearning bietet hier eine besonders smarte Lösung, die nicht nur Zeit spart, sondern auch für Transparenz und Nachweissicherheit sorgt.