Was Sicherheitsbeauftragte im Arbeitsalltag leisten, wo ihre Verantwortung endet und wie sie den Arbeitsschutz im Unternehmen unterstützen.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitsschutz direkt im betrieblichen Alltag. Sie achten auf mögliche Gefährdungen und Sicherheitsmängel, sprechen Kollegen auf sicheres Verhalten an und geben wichtige Hinweise an Vorgesetzte oder die zuständigen Fachstellen weiter.
Zu den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten gehören vor allem Beobachten, Hinweisen, Unterstützen und Sensibilisieren. Dabei ist die Rolle klar begrenzt: Sicherheitsbeauftragte haben grundsätzlich keine Weisungsbefugnis und übernehmen nicht die Arbeitsschutzverantwortung des Arbeitgebers oder der Führungskräfte.
Doch welche Pflichten und Rechte haben Sicherheitsbeauftragte konkret? Wo liegen die Grenzen ihrer Verantwortung und welche Rolle spielen sie bei Unterweisungen, Gefährdungen und der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation? Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Beschäftigter des Unternehmens, der den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz unterstützt. Er kennt die Abläufe im eigenen Arbeitsbereich, achtet auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren und hilft dabei, dass Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag beachtet werden.
Zu den typischen Aufgaben gehört es, auf erkennbare Gefahren hinzuweisen, die Nutzung vorgeschriebener Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung im Blick zu behalten und sicherheitsgerechtes Verhalten im Kollegenkreis zu fördern. Sicherheitsbeauftragte sind damit wichtige Ansprechpartner direkt im betrieblichen Alltag.
Wann müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden? Nach § 22 SGB VII müssen Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen. Bei Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten besteht diese Pflicht, wenn aufgrund der Arbeitsbedingungen eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit vorliegt. Darüber hinaus können Unternehmen Sicherheitsbeauftragte auch freiwillig einsetzen.
Bei der Auswahl spielen unter anderem die Größe des Unternehmens, die vorhandenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie die betrieblichen Strukturen eine Rolle. Sicherheitsbeauftragte sollten möglichst nah an den Beschäftigten und den tatsächlichen Arbeitsabläufen eingesetzt werden.
Wichtige Voraussetzungen für Sicherheitsbeauftragte sind unter anderem:

Sicherheitsbeauftragte benötigen keine eigenständige staatliche Berufsausbildung für diese Funktion. Eine passende Aus- und Fortbildung ist jedoch wichtig, damit sie ihre Aufgaben fachlich sicher wahrnehmen können.
Wichtig ist die klare Abgrenzung der Rolle:
Sicherheitsbeauftragte sind keine Führungskräfte im Arbeitsschutz und übernehmen durch ihre Funktion nicht die Verantwortung des Arbeitgebers oder der Vorgesetzten.
Sie haben aufgrund ihrer Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte grundsätzlich keine Weisungsbefugnis. Ihre Rolle besteht vielmehr darin, aufmerksam zu beobachten, auf Gefahren hinzuweisen, Kollegen für sicheres Verhalten zu sensibilisieren und den betrieblichen Arbeitsschutz unterstützend zu begleiten.
Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten liegen vor allem darin, den Arbeitsschutz im täglichen Arbeitsablauf zu unterstützen. Sicherheitsbeauftragte sind nah am Geschehen, kennen ihren Arbeitsbereich und können dadurch Gefahren, unsichere Arbeitsweisen oder fehlende Schutzmaßnahmen häufig frühzeitig erkennen.
Dabei übernehmen sie keine Führungs- oder Kontrollfunktion. Ihre Aufgabe besteht vielmehr darin, aufmerksam zu beobachten, auf mögliche Gefahren hinzuweisen, Kollegen für sicheres Verhalten zu sensibilisieren und relevante Beobachtungen an die zuständigen Personen weiterzugeben.
Zu den wichtigsten Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten gehören:
Gefahren erkennen und weitergeben gehört dabei zu den zentralen Aufgaben. Das können beispielsweise beschädigte Arbeitsmittel, blockierte Verkehrs- oder Fluchtwege, fehlende Schutzvorrichtungen oder eine nicht ordnungsgemäß verwendete persönliche Schutzausrüstung sein. Sicherheitsbeauftragte sollen solche Situationen nicht ignorieren, sondern die betroffenen Kollegen ansprechen und erforderlichenfalls die zuständige Führungskraft oder Fachkraft für Arbeitssicherheit informieren.
Auch bei bestehenden Schutzmaßnahmen spielen Sicherheitsbeauftragte eine wichtige Rolle. Sie beobachten im Arbeitsalltag, ob vorgesehene Schutzeinrichtungen vorhanden sind und benutzt werden. Dabei geht es nicht darum, Kollegen zu überwachen oder Anweisungen zu erteilen. Entscheidend ist das kollegiale Hinweisen auf Gefahren und sicheres Verhalten.

Bei Unterweisungen im Arbeitsschutz können Sicherheitsbeauftragte ebenfalls unterstützen. Sie können beispielsweise Erfahrungen aus dem Arbeitsbereich einbringen, auf wiederkehrende Probleme aufmerksam machen und nach einer Unterweisung darauf achten, ob die vermittelten Schutzmaßnahmen im Alltag tatsächlich berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Organisation und Durchführung erforderlicher Unterweisungen geht dadurch jedoch nicht automatisch auf den Sicherheitsbeauftragten über.
Eine weitere wichtige Funktion ist die Rolle als Ansprechpartner im Kollegenkreis. Durch ihre Nähe zum Arbeitsalltag erhalten Sicherheitsbeauftragte häufig früh Hinweise auf Probleme, Beinaheunfälle oder unsichere Situationen. Diese Informationen können sie aufnehmen und an die zuständigen Stellen im Unternehmen weitergeben.
Damit tragen Sicherheitsbeauftragte dazu bei, dass Arbeitsschutz nicht nur auf dem Papier stattfindet, sondern im täglichen Arbeitsablauf wahrgenommen und gelebt wird.
Ein Sicherheitsbeauftragter muss nicht für jedes Arbeitsschutzthema Spezialist sein. Er sollte jedoch die typischen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen in seinem Arbeitsbereich kennen und wissen, worauf im täglichen Betrieb zu achten ist. Entscheidend ist, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen, Kollegen darauf aufmerksam zu machen und bei Bedarf die zuständigen Personen einzubeziehen.
Wichtige Themenbereiche sind je nach Arbeitsplatz und Tätigkeit unter anderem:
Persönliche Schutzausrüstung und Schutzeinrichtungen spielen in vielen Arbeitsbereichen eine wichtige Rolle. Sicherheitsbeauftragte sollten wissen, welche Schutzmaßnahmen für ihren Bereich vorgesehen sind und darauf achten, ob vorhandene Schutzeinrichtungen und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung im Arbeitsalltag genutzt werden.
Auch die Erste Hilfe und Notfallorganisation gehören zu den grundlegenden Themen im Betrieb. Sicherheitsbeauftragte sollten die für ihren Arbeitsbereich wichtigen Abläufe kennen, beispielsweise Alarmwege, Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Flucht- und Rettungswege. Erkennen sie Mängel oder Blockierungen, können sie diese an die zuständigen Stellen weitergeben.
Bei der Gefährdungsbeurteilung liegt die Verantwortung nicht beim Sicherheitsbeauftragten. Seine Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag können aber wertvoll sein, weil er Gefährdungen und Veränderungen im eigenen Bereich häufig früh wahrnimmt und entsprechende Hinweise geben kann. Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Grundlage für die Festlegung betrieblicher Schutzmaßnahmen.

Auch beim Brandschutz geht es für Sicherheitsbeauftragte vor allem darum, erkennbare Probleme im Arbeitsumfeld wahrzunehmen. Dazu können beispielsweise versperrte Fluchtwege, verdeckte Sicherheitseinrichtungen oder unsichere Arbeitsabläufe gehören. Die Aufgaben speziell bestellter Brandschutzbeauftragter sind davon zu unterscheiden.
Beim Umgang mit Gefahrstoffen sollten Sicherheitsbeauftragte die für ihren Arbeitsbereich relevanten Gefahren und Schutzmaßnahmen kennen. Sie müssen Gefahrstoffe nicht selbst fachlich beurteilen, können aber auf unsichere Situationen, fehlende Schutzmaßnahmen oder auffällige Arbeitsweisen aufmerksam machen.
Entscheidend ist deshalb nicht, dass ein Sicherheitsbeauftragter jedes Arbeitsschutzthema selbst lösen kann. Er sollte Gefahren erkennen, richtig einordnen und wissen, wann Vorgesetzte, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder andere zuständige Stellen eingeschaltet werden müssen.
Sicherheitsbeauftragte haben eine unterstützende Funktion im Arbeitsschutz. Sie sollen Gefahren erkennen, auf unsichere Situationen aufmerksam machen und den Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortlichen Personen bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren unterstützen.
Wichtig ist dabei die klare Grenze der Verantwortung: Ein Sicherheitsbeauftragter übernimmt keine Unternehmerpflichten und hat aus seiner Funktion heraus keine Weisungsbefugnis. Er kann Kollegen auf Gefahren und sicheres Verhalten hinweisen, aber keine verbindlichen Anordnungen wie eine Führungskraft erteilen.
Auch ein zusätzliches Haftungsrisiko entsteht allein durch die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter grundsätzlich nicht. Sicherheitsbeauftragte tragen im Arbeitsschutz nicht mehr Verantwortung als andere Beschäftigte. Die Verantwortung für Organisation, Schutzmaßnahmen und die Erfüllung gesetzlicher Arbeitgeberpflichten bleibt bei den dafür verantwortlichen Personen im Unternehmen.
Zu den wichtigen Rechten und Rahmenbedingungen gehören:
Gleichzeitig haben Sicherheitsbeauftragte die Aufgabe, erkennbare Unfall- und Gesundheitsgefahren anzusprechenund darauf zu achten, ob vorgeschriebene Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sind und ordnungsgemäß genutzt werden.

Dabei geht es nicht darum, selbst jede Gefahr zu beseitigen oder die Arbeitsschutzorganisation zu übernehmen. Kann ein Sicherheitsbeauftragter ein Problem nicht direkt durch einen Hinweis klären, sollte er die zuständige Führungskraft, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine andere verantwortliche Stelle informieren.
Gerade diese Abgrenzung ist für die betriebliche Praxis wichtig: Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitsschutz, sie ersetzen aber weder den Arbeitgeber noch Führungskräfte oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Eine häufige Frage ist, ob ein Sicherheitsbeauftragter haftet, wenn im Unternehmen ein Arbeitsunfall passiert oder eine Gefahr nicht rechtzeitig erkannt wurde. Grundsätzlich gilt: Durch die Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten entsteht kein zusätzliches Haftungsrisiko.
Sicherheitsbeauftragte tragen im Arbeitsschutz nicht mehr Verantwortung als andere Beschäftigte. Sie haben aufgrund ihrer Funktion keine Weisungsbefugnis, führen keine Aufsicht und sind nicht für die Organisation und Umsetzung der betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich. Diese Verantwortung liegt beim Arbeitgeber und bei den entsprechend verantwortlichen Führungskräften.
Kommt es zu einem Arbeitsunfall, ist ein Sicherheitsbeauftragter deshalb nicht automatisch verantwortlich, nur weil er eine Gefahr möglicherweise nicht erkannt oder nicht rechtzeitig angesprochen hat. Seine Aufgabe besteht darin, den Arbeitsschutz unterstützend zu begleiten, Gefährdungen wahrzunehmen und auf erkennbare Probleme hinzuweisen.
Drei typische Missverständnisse zur Haftung:
„Als Sicherheitsbeauftragter bin ich verantwortlich, wenn sich jemand verletzt.“
Nein. Die Funktion als Sicherheitsbeauftragter überträgt keine Unternehmer- oder Führungsverantwortung. Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitsschutz, entscheiden aber nicht über die Umsetzung betrieblicher Schutzmaßnahmen.
„Ich muss kontrollieren, ob alle Kollegen die Sicherheitsregeln einhalten.“
Nein. Sicherheitsbeauftragte haben keine Aufsichtsfunktion. Sie sollen aufmerksam beobachten und Kollegen auf erkennbare Gefahren oder unsicheres Verhalten ansprechen, können aber keine verbindlichen Anweisungen erteilen.
„Als Sicherheitsbeauftragter habe ich überhaupt keine Pflichten.“
Auch das wäre falsch. Sicherheitsbeauftragte bleiben Beschäftigte des Unternehmens und haben wie alle Mitarbeiter allgemeine Mitwirkungspflichten im Arbeitsschutz. Zusätzlich sollen sie im Rahmen ihrer Funktion den Arbeitgeber unterstützen und auf erkennbare Gefahren und Mängel aufmerksam machen. Daraus entsteht jedoch keine zusätzliche Führungs- oder Organisationsverantwortung.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgaben, Rechte und Grenzen kennen. Eine geeignete Qualifizierung hilft dabei, Gefahren besser einzuschätzen, die richtigen Ansprechpartner einzubeziehen und die eigene unterstützende Rolle im Arbeitsschutz sicher wahrzunehmen.
Sicherheitsbeauftragte müssen nicht jede Frage zum Arbeitsschutz selbst beantworten können. Wichtig ist vielmehr, die richtigen Ansprechpartner und verlässliche Informationsquellen zu kennen. Gerade bei neuen Gefährdungen, technischen Fragen oder Unsicherheiten sollte frühzeitig Unterstützung eingeholt werden.
Im Unternehmen ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine der wichtigsten Ansprechpersonen. Sie berät zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, unterstützt bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen und kann helfen, Gefährdungen oder geeignete Schutzmaßnahmen fachlich einzuordnen. Sicherheitsbeauftragte können dabei ihre Erfahrungen aus dem täglichen Arbeitsablauf einbringen und auf konkrete Probleme vor Ort aufmerksam machen.
Auch der Betriebsarzt beziehungsweise der betriebsärztliche Dienst ist ein wichtiger Ansprechpartner, insbesondere bei gesundheitlichen Belastungen, arbeitsmedizinischen Fragen oder Problemen, die mehrere Beschäftigte betreffen. Ein regelmäßiger Austausch zwischen Sicherheitsbeauftragten, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Führungskräften verbessert den Informationsfluss im betrieblichen Arbeitsschutz.
Zu den wichtigsten internen Ansprechpartnern gehören je nach Unternehmen:
Zusätzlich stehen Sicherheitsbeauftragten verschiedene externe Informationsquellen zur Verfügung. Besonders wichtig sind die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sowie staatliche Arbeitsschutzstellen. Dort finden sich Regelwerke, Handlungshilfen, Fachinformationen und teilweise auch Aus- und Fortbildungsangebote für Sicherheitsbeauftragte.
Verlässliche externe Quellen sind insbesondere:

Gerade bei rechtlichen oder fachlichen Fragen sollte nicht ausschließlich auf allgemeine Internetquellen zurückgegriffen werden. Maßgeblich sind die für den Betrieb geltenden Vorschriften, die Gefährdungsbeurteilung und die fachliche Einschätzung der zuständigen Arbeitsschutzakteure.
Für Sicherheitsbeauftragte ist deshalb vor allem entscheidend, ein gutes Netzwerk im Unternehmen aufzubauen und zu wissen, wann eine Beobachtung selbst angesprochen werden kann und wann zusätzliche Fachkenntnis erforderlich ist. Die Funktion lebt von Zusammenarbeit und einem funktionierenden Informationsaustausch – nicht davon, jedes Problem allein lösen zu müssen.
Digitale Unterweisungen können dazu beitragen, Arbeitsschutzthemen strukturiert und wiederkehrend an Beschäftigte zu vermitteln. Gerade bei größeren Teams, mehreren Standorten, Schichtbetrieb oder regelmäßig neuen Mitarbeitern erleichtern digitale Lösungen die Organisation und Dokumentation von Schulungen.
Auch für Sicherheitsbeauftragte kann das hilfreich sein. Sie können im Arbeitsalltag auf Wissenslücken oder wiederkehrende Sicherheitsprobleme aufmerksam werden und entsprechende Hinweise an die verantwortlichen Personen weitergeben. Die Verantwortung für erforderliche Unterweisungen bleibt jedoch beim Arbeitgeber beziehungsweise den dafür verantwortlichen Führungskräften.
Mit top elearning lassen sich betriebliche Pflichtunterweisungen digital organisieren und dokumentieren. Unternehmen können Beschäftigten passende Kurse zuweisen, Lernfortschritte nachvollziehen und erfolgreiche Abschlüsse mit personalisierten Zertifikaten dokumentieren.
Zu den Funktionen gehören unter anderem:
Für Sicherheitsbeauftragte bedeutet das nicht, dass sie selbst für die gesamte Unterweisungsorganisation verantwortlich werden. Digitale Systeme können aber dazu beitragen, Informationen besser verfügbar zu machen, Schulungsstände transparenter darzustellen und den Austausch zwischen Beschäftigten, Führungskräften und Arbeitsschutzverantwortlichen zu unterstützen.

Entscheidend bleibt die Verbindung zwischen digital vermitteltem Wissen und dem konkreten Arbeitsplatz. Betriebliche Gefährdungen, arbeitsplatzbezogene Besonderheiten und praktische Schutzmaßnahmen müssen weiterhin passend zur jeweiligen Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
So haben wir den Produktbezug drin, ohne den Artikel am Ende in einen Werbetext kippen zu lassen und ohne zu behaupten, dass top elearning die Verantwortung des Arbeitgebers oder eine notwendige arbeitsplatzbezogene Unterweisung ersetzt.
§ 22 SGB VII – Sicherheitsbeauftragte
Gesetzliche Grundlage zur Bestellung, Aufgabe und Stellung von Sicherheitsbeauftragten.
§ 23 SGB VII – Aus- und Fortbildung
Gesetzliche Grundlage zur Aus- und Fortbildung von Personen, die mit Aufgaben der Prävention betraut sind.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Sicherheitsbeauftragte
Informationen zur Rolle, Stellung und Zusammenarbeit von Sicherheitsbeauftragten im betrieblichen Arbeitsschutz.
DGUV – Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Informationen zu den konkreten Aufgaben, zur Unterstützung der Beschäftigten und zur Beobachtung von Schutzmaßnahmen.
DGUV Grundsatz 311-004 – Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten
Fachliche Grundlage zu Aufgaben, Rolle, Qualifizierung, Verantwortung und Grenzen der Tätigkeit.