Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten

Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten

Sicherheit braucht Verantwortung – die Rolle des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen

Vom Überblick zur Verantwortung – die wichtigsten Aufgaben und Werkzeuge für Sicherheitsbeauftragte

In jedem Unternehmen steht die Sicherheit der Mitarbeitenden an oberster Stelle – und genau hier kommt der Sicherheitsbeauftragte ins Spiel. Ob in der Produktion, im Lager, im Büro oder auf der Baustelle: Überall, wo Menschen arbeiten, lauern potenzielle Gefahren. Der Sicherheitsbeauftragte hilft dabei, diese Risiken zu erkennen, zu minimieren und präventive Maßnahmen umzusetzen.

Doch was genau macht ein Sicherheitsbeauftragter eigentlich? Welche Aufgaben und Pflichten gehören zu seiner Rolle – und welche nicht? Ist er haftbar, wenn etwas passiert? Und wie bleibt man bei all den Vorschriften, Vorschlägen und Verantwortungsträgern überhaupt auf dem Laufenden?

Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten, beleuchtet Rechte und Grenzen – und zeigt auf, wie moderne digitale Tools wie top elearning dabei unterstützen können, diese verantwortungsvolle Aufgabe effizient, rechtssicher und strukturiert zu meistern.

1. Wer ist eigentlich Sicherheitsbeauftragter?

🔹 Was versteht man unter einem Sicherheitsbeauftragten?
🔹 Wie wird man Sicherheitsbeauftragter – freiwillig oder beauftragt?
🔹 Welche Voraussetzungen sollte man mitbringen?
🔹 Abgrenzung zu anderen Rollen im Arbeitsschutz

In vielen Betrieben gibt es ihn – oft still, aber mit großer Wirkung: den Sicherheitsbeauftragten. Er ist eine vom Unternehmen benannte Person, die den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes unterstützt, jedoch nicht weisungsbefugt ist.

Sicherheitsbeauftragte arbeiten in der Regel zusätzlich zu ihrer regulären Tätigkeit und sind ehrenamtlich für die betriebliche Sicherheit mitverantwortlich. Sie sind das verbindende Glied zwischen Mitarbeitenden und Fachkräften für Arbeitssicherheit, erkennen Sicherheitsmängel im Arbeitsalltag oft zuerst und helfen, Unfälle zu vermeiden.

Freiwillig oder offiziell benannt?

Grundsätzlich kann ein Mitarbeitender freiwillig die Aufgabe übernehmen – allerdings ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ab einer bestimmten Betriebsgröße Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Die Anzahl richtet sich nach Gefährdungspotenzial, Betriebsart und Unternehmensgröße.

Welche Voraussetzungen sind sinnvoll?

Ein Sicherheitsbeauftragter sollte
– mit den Abläufen und Risiken im eigenen Bereich vertraut sein,
– ein gutes Gespür für Gefahren und Organisationsgeschick mitbringen
– und kommunikativ, gewissenhaft und teamorientiert auftreten.

 

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Eine spezielle Ausbildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – aber eine fundierte Schulung ist dringend zu empfehlen. Hier setzt top elearning an: Mit unseren praxisnahen Online-Kursen erhalten Sicherheitsbeauftragte das nötige Wissen, um ihre Rolle kompetent und sicher auszufüllen – auch ohne Vorkenntnisse.

Und wie unterscheidet sich diese Rolle von anderen?

Sicherheitsbeauftragte sind nicht zu verwechseln mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt. Sie haben keine übergeordnete Entscheidungsbefugnis und tragen keine unmittelbare Verantwortung für die Organisation des Arbeitsschutzes. Ihre Rolle ist vielmehr die des aufmerksamen Beobachters und Unterstützers.

2. Die wichtigsten Aufgaben im Überblick

🔹 Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz
🔹 Beobachtung und Erkennung von Gefährdungen
🔹 Kontrolle der Umsetzung von Schutzmaßnahmen
🔹 Mitarbeit bei Unterweisungen und Sicherheitsaktionen
🔹 Ansprechperson für Kollegen und Kolleginnen

Der Sicherheitsbeauftragte ist keine Führungskraft – und gerade deshalb so wichtig. Er ist nah dran am Geschehen, kennt den Arbeitsbereich, weiß, worauf im Alltag zu achten ist und fungiert als verlängerter Arm des Arbeitsschutzes.

Die Aufgaben sind vielseitig, aber klar umrissen: Der Sicherheitsbeauftragte beobachtet den Arbeitsalltag und unterstützt aktiv dabei, Unfälle, Gesundheitsgefahren und Sicherheitsmängel zu vermeiden. Dabei geht es nicht darum, andere zu kontrollieren oder anzuleiten, sondern vielmehr um Hinweise, Kommunikation und Sensibilisierung.

Beobachten, Erkennen und Melden von Gefahren

Eine der wichtigsten Aufgaben ist es, Sicherheitsmängel frühzeitig zu erkennen und diese den zuständigen Personen (z. B. Vorgesetzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt) zu melden. Dazu gehört z. B.:
– Unsichere Arbeitsmittel
– Stolperstellen oder blockierte Fluchtwege
– Fehlende Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Kontrolle der Schutzmaßnahmen

Sicherheitsbeauftragte achten darauf, dass bestehende Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Sie helfen mit, wenn z. B. Maschinen abgesichert, Warnzeichen gut sichtbar platziert oder PSA korrekt verwendet werden soll.

Mitarbeit bei Unterweisungen und Sicherheitsaktionen

Auch wenn Sicherheitsbeauftragte keine Schulungspflicht haben, sind sie oft aktiv beteiligt, wenn es um Unterweisungen oder Sicherheitskampagnen geht. Sie sind ein wichtiger Multiplikator für Informationen und Sicherheitsbewusstsein im Team.

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top elearning unterstützt genau hier: Mit unseren digitalen Pflichtunterweisungen kann der Sicherheitsbeauftragte einfach und rechtssicher auf geschulte Inhalte zugreifen – auf Wunsch auch mehrsprachig, ideal für internationale Teams.

Ansprechpartner für Mitarbeitende

Ob neue Mitarbeitende oder langjährige Kollegen – der Sicherheitsbeauftragte ist erste Anlaufstelle, wenn Fragen zur Sicherheit auftauchen oder Probleme gemeldet werden sollen. Diese Rolle als vertrauensvoller Ansprechpartner macht ihn zu einem wichtigen Bindeglied zwischen Mitarbeitenden und Arbeitsschutzorganisation.

3. Themenbereiche, die ein Sicherheitsbeauftragter kennen sollte

Ein Sicherheitsbeauftragter muss kein Spezialist für jedes Detail sein – aber er sollte wissen, worauf es in der täglichen Praxis ankommt. Denn nur wer die wichtigsten Gefahrenquellen kennt, kann sie auch erkennen, ansprechen und zur Beseitigung beitragen.

In unserem Kursmodul vermitteln wir genau dieses Basiswissen: Breit genug, um in allen Bereichen mitreden zu können, und praxisnah genug, um Probleme frühzeitig zu erkennen.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Egal ob Schutzhelm, Gehörschutz, Handschuhe oder Sicherheitsschuhe – PSA gehört zum Alltag in vielen Arbeitsbereichen. Der Sicherheitsbeauftragte sollte wissen:
– Wo ist welche PSA vorgeschrieben?
– Wird sie korrekt getragen?
– Ist sie in gutem Zustand und verfügbar?

Erste Hilfe & Notfallorganisation

Notfallpläne, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Alarmierung – all das muss im Ernstfall funktionieren. Der Sicherheitsbeauftragte achtet darauf, dass z. B.:
– Fluchtwege frei sind
– Notausgänge sichtbar gekennzeichnet sind
– Verbandskästen vollständig und zugänglich sind

Flucht- und Rettungswege

Ob im Lager, Büro oder Produktionsbereich – Flucht- und Rettungswege müssen frei, gekennzeichnet und jederzeit passierbar sein. Auch hier ist der Sicherheitsbeauftragte gefragt: Er meldet Blockierungen oder fehlende Beschilderungen sofort weiter.

Gefährdungsbeurteilungen

Sicherheitsbeauftragte erstellen keine Gefährdungsbeurteilungen – aber sie helfen, Gefahrenquellen zu erkennen und tragen so wertvolle Hinweise für die Beurteilung durch Fachkräfte oder Vorgesetzte bei.

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Brandschutz

Feuerlöscher, Brandmelder, Löschdecken – der Sicherheitsbeauftragte kennt die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes und achtet im Alltag darauf, dass nichts verstellt, verdeckt oder beschädigt ist.

Umgang mit Gefahrstoffen

Wo mit Chemikalien gearbeitet wird, gelten besondere Schutzvorschriften. Sicherheitsbeauftragte sollten die wichtigsten Gefahrstoffsymbole erkennen und wissen, wo Sicherheitsdatenblätter und Schutzmaßnahmen zu finden sind.

top elearning bietet genau hier die passende Unterstützung: Unsere Kurse decken all diese Themen in klaren, strukturierten Lektionen ab – verständlich, jederzeit abrufbar und auf Wunsch mehrsprachig.

4. Rechte, Pflichten und Grenzen der Verantwortung

Sicherheitsbeauftragte übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe – doch vielen ist nicht klar, welche Befugnisse und Verpflichtungen damit genau verbunden sind. Sie stehen im Spannungsfeld zwischen Beobachterrolle und Mitwirkungspflicht, zwischen Kollegialität und Verantwortung. Umso wichtiger ist es, ihre Rechte und Pflichten klar zu benennen – und auch ihre Grenzen zu kennen, damit es nicht zu Missverständnissen oder Überforderung kommt.

Im Arbeitsalltag erleben viele Sicherheitsbeauftragte, dass sie als „verantwortlich für alles“ angesehen werden, was mit Sicherheit zu tun hat. Dabei ist ihr tatsächlicher Handlungsspielraum klar definiert – und nicht mit einer Führungsrolle oder Weisungsbefugnis zu verwechseln.

Was darf und was muss ein Sicherheitsbeauftragter?

Sicherheitsbeauftragte haben in erster Linie eine unterstützende, beobachtende und beratende Funktion. Sie wirken mit – sie führen jedoch nicht an.

Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten:

  • Regelmäßige Begehungen des eigenen Arbeitsbereichs
  • Melden von Gefährdungen, Mängeln und unsicheren Zuständen
  • Hinweisen auf fehlende oder falsch verwendete Schutzmaßnahmen
  • Unterstützen bei der Einhaltung von Sicherheitsvorgaben
  • Teilnahme an Unterweisungen oder Sicherheitsaktionen
  • Kontinuierliche Weitergabe sicherheitsrelevanter Informationen an Kolleg:innen und Vorgesetzte

Rechte eines Sicherheitsbeauftragten:

  • Informationsrecht bei sicherheitsrelevanten Änderungen im Betrieb
  • Teilnahme an Schulungen und Fortbildungen
  • Recht, sich bei konkreten Gefahrenlagen direkt an Vorgesetzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu wenden
  • Schutz vor Benachteiligung aufgrund der Ausübung der Funktion

Grenzen:
Sicherheitsbeauftragte haben keine disziplinarischen Befugnisse. Sie dürfen keine Anweisungen erteilen, keine Sanktionen aussprechen und sind nicht verantwortlich für die Umsetzung von Maßnahmen – diese Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. den zuständigen Führungskräften.

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Was passiert, wenn Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe nicht wahrnehmen?

Eine weitverbreitete Unsicherheit besteht darin, ob Sicherheitsbeauftragte haftbar gemacht werden können, wenn z. B. ein Unfall passiert. Grundsätzlich gilt:

🔒 Sicherheitsbeauftragte haften nicht, wenn sie ihrer Rolle gewissenhaft nachgehen.
❗ Allerdings sind sie verpflichtet, Gefahren zu melden. Wer grob fahrlässig eine bekannte Gefahr verschweigt oder wiederholt Sicherheitsverstöße ignoriert, kann im Einzelfall mit in die Verantwortung gezogen werden – vor allem, wenn die Pflichtverletzung nachweisbar ist.

Deshalb ist eine fundierte Schulung so wichtig. Wer seine Rolle kennt, kann sie sicher und wirkungsvoll ausfüllen – und unnötige Haftungsrisiken vermeiden.

5. Haftung – Was, wenn etwas passiert?

Sicherheitsbeauftragte sind in erster Linie ehrenamtlich tätige Unterstützer des Arbeitsschutzes. Ihre Aufgabe ist es, auf Gefährdungen hinzuweisen, den Arbeitgeber zu unterstützen und die Aufmerksamkeit für Sicherheit zu fördern. Sie haben keine Weisungsbefugnis, keine Entscheidungsverantwortung und auch keine Kontrollpflicht im juristischen Sinne.

Solange sie ihrer Funktion gewissenhaft nachgehen, sind sie nicht haftbar, wenn im Unternehmen ein Unfall passiert – selbst wenn dieser mit einer Sicherheitslücke zu tun hat, die sie nicht erkannt haben.

Aber: Wer grob fahrlässig oder vorsätzlich Verstöße verschweigt oder gefährliche Zustände nicht meldet, obwohl sie offensichtlich sind, kann im Einzelfall arbeitsrechtlich oder sogar strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Drei häufige Missverständnisse in der Praxis

  1. „Ich bin schuld, wenn jemand verletzt wird.“
    Falsch – Sicherheitsbeauftragte sind nicht verantwortlich für die Durchführung von Maßnahmen. Sie beraten, beobachten und melden. Die Umsetzung obliegt den Führungskräften.
  2. „Ich darf niemandem sagen, was er tun soll.“
    Richtig – Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis. Aber sie dürfen (und sollen!) freundlich auf Verstöße oder Risiken hinweisen – zum Schutz aller.
  3. „Ich brauche keine Schulung – ich bin ja nur Beauftragter.“
    Falsch – auch ohne formale Ausbildung ist es entscheidend, dass Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgaben, Pflichten und Grenzen genau kennen. Nur so lässt sich eine fehlerhafte Einschätzung vermeiden.

Warum Schulung und Dokumentation wichtig sind

Im Haftungsfall zählt: Wurde alles getan, um Schaden zu verhindern? Dazu gehört auch, dass der Sicherheitsbeauftragte sich mit seiner Rolle auseinandergesetzt, die gesetzlichen Grundlagen verstanden und Gefahren ernst genommen hat.

Eine dokumentierte Schulung bietet hier doppelten Schutz – für den Sicherheitsbeauftragten persönlich und für das Unternehmen.

top elearning unterstützt genau dabei: Unsere Kurse vermitteln nicht nur Inhalte, sondern dokumentieren Schulungsnachweise revisionssicher – ideal im Falle von Audits, Nachfragen oder rechtlichen Prüfungen.

6. Wo bekommt man Unterstützung und Informationen?

Wer als Sicherheitsbeauftragter Verantwortung übernimmt, muss nicht alles wissen – aber wissen, wo es Antworten gibt. Denn die Themen rund um Arbeitsschutz, Unfallverhütung und gesetzliche Vorschriften sind vielseitig und ändern sich regelmäßig. Umso wichtiger ist es, sich auf verlässliche Informationsquellen und gut strukturierte Unterstützung verlassen zu können.

Viele Sicherheitsbeauftragte fragen sich: Wo finde ich verlässliche Informationen? Wer hilft mir weiter, wenn ich nicht mehr weiterweiß? Die gute Nachricht: Es gibt viele Anlaufstellen – sowohl intern im Unternehmen als auch extern.

Interne Ansprechpartner im Betrieb

Die erste Anlaufstelle ist in der Regel die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt. Sie unterstützen bei technischen oder gesundheitlichen Fragen und helfen bei der Einschätzung von Gefährdungen. Auch Vorgesetzte, Sicherheitsfachkräfte, Personalabteilung oder die Geschäftsführung können hilfreiche Informationen liefern – insbesondere, wenn es um betriebsinterne Regelungen oder spezifische Gefährdungsbeurteilungen geht.

Externe Quellen für Fachinformationen

Zahlreiche Institutionen bieten kostenlose und praxisnahe Inhalte an, z. B.:

  • DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung): Regelwerke, Merkblätter, Schulungsangebote
  • Berufsgenossenschaften: branchenspezifische Informationen, Schulungsmaterialien und Beratung
  • Arbeitsschutzbehörden der Länder: Infos zu Gesetzen, Verordnungen und deren Anwendung
  • DIN & ISO: Standards und Normen zur Sicherheitskennzeichnung und Organisation

Diese Quellen sind fachlich fundiert – aber oft auch sehr formal und technisch. Gerade für neue oder nebenberuflich tätige Sicherheitsbeauftragte kann das schnell überfordernd wirken.

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Digitale Unterstützung mit System

Ein Sicherheitsbeauftragter ist oft die Schnittstelle zwischen Mitarbeitenden, Führungskräften und dem Arbeitsschutzsystem – doch gerade im Alltag fehlt häufig die Zeit, um alle Unterweisungen selbst zu organisieren, Inhalte aktuell zu halten oder den Überblick über die Dokumentation zu behalten.

Hier kommt top elearning ins Spiel: Unsere Plattform ist das ideale Werkzeug für Sicherheitsbeauftragte, um ihre Aufgaben effizient, rechtssicher und strukturiert zu erfüllen.

Mit hunderten sofort einsetzbaren Kursen, darunter alle relevanten Themen aus dem Bereich Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, PSA, Brandschutz, Fluchtwege, Erste Hilfe und vieles mehr, bietet top elearning die perfekte Unterstützung – und das in bis zu acht Sprachen.

Alle Schulungen sind vollständig dokumentierbar, inklusive automatischer Zertifikatserstellung, Fortschrittskontrolle und Erinnerungsfunktion. So behalten Sicherheitsbeauftragte stets den Überblick über Unterweisungsstände, offene Schulungen und Nachweispflichten – ohne Excel-Tabellen oder Zettelwirtschaft.

Ob in der Produktion, im Büro oder im Außendienst: top elearning hilft Sicherheitsbeauftragten dabei, ihre Aufgabe im Unternehmen professionell, strukturiert und sicher zu erfüllen – ganz ohne Schulungschaos.

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