Die Folgen fehlender Sicherheitsunterweisungen: Strafen, Gerichtsurteile und Konsequenzen

Hohe Strafen und Haftungsrisiken: Was passiert, wenn Sicherheitsunterweisungen fehlen?

Rechtliche Konsequenzen für Geschäftsführer und Mitarbeiter bei fehlenden Schulungen

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig in Sicherheitsthemen zu unterweisen. Diese Unterweisungen, die gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (BG) durchgeführt werden müssen, schützen nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch das Unternehmen. Kommt ein Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, drohen erhebliche Konsequenzen – von hohen Strafen bis hin zu persönlichen Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Inhaber.

Strafen bei fehlenden Sicherheitsunterweisungen

Wenn ein Unternehmen die Pflicht zur Sicherheitsunterweisung vernachlässigt und es kommt zu einem Arbeitsunfall, können empfindliche Strafen verhängt werden. Die Berufsgenossenschaften führen regelmäßig Kontrollen durch, und wenn bei einer solchen Prüfung festgestellt wird, dass die Sicherheitsunterweisungen nicht durchgeführt wurden, drohen Bußgelder.

Ein besonders abschreckendes Beispiel ist ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. In einem Fall, in dem ein Mitarbeiter aufgrund mangelnder Unterweisungen einen Unfall erlitt, wurde das Unternehmen zur Zahlung einer erheblichen Entschädigung verurteilt. Der Unternehmer hatte es versäumt, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen durchzuführen, was letztlich zu einer schweren Verletzung des Mitarbeiters führte. In solchen Fällen wird die Haftung des Arbeitgebers schnell offensichtlich.

Häufige Strafen im Überblick:

  • Bußgelder: Die Höhe der Strafen kann je nach Schwere des Verstoßes variieren, oft zwischen 2.500 und 10.000 Euro. In schwerwiegenden Fällen können auch deutlich höhere Summen fällig werden.

 

  • Regressforderungen: Hat der Arbeitgeber die Unterweisungspflicht verletzt und es kommt zu einem Unfall, kann die Berufsgenossenschaft Regressforderungen an das Unternehmen stellen. Diese können erhebliche Beträge umfassen, die das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen können.

Gerichtsurteile als Warnung

Ein Gerichtsurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf hat verdeutlicht, welche Kosten auf Unternehmen zukommen können, wenn keine Sicherheitsunterweisungen durchgeführt werden. Ein Unternehmen wurde nach einem Unfall eines Mitarbeiters zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt. Grund war, dass der Mitarbeiter nicht ausreichend in der Handhabung der Maschinen unterwiesen worden war. Das Gericht entschied, dass das Unternehmen grob fahrlässig gehandelt habe, und sprach dem verletzten Mitarbeiter einen hohen Schadensersatz zu.

Was kann dem Geschäftsführer passieren?

Die persönlichen Konsequenzen für Geschäftsführer und Inhaber können drastisch sein. Laut § 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) können Geschäftsführer persönlich belangt werden, wenn sie ihre Überwachungspflicht vernachlässigen. Dies bedeutet, dass neben dem Unternehmen auch der Geschäftsführer persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn keine Sicherheitsunterweisungen durchgeführt werden und es zu einem Unfall kommt.

In extremen Fällen kann es sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Bei schweren Verletzungen oder Todesfällen aufgrund fehlender Unterweisungen droht eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung. Dies kann zu hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen.

Was droht den Mitarbeitern?

Auch Mitarbeiter können Sanktionen erfahren, wenn sie Sicherheitsvorschriften missachten. Zwar liegt die Hauptverantwortung bei den Arbeitgebern, dennoch müssen Mitarbeiter die Schulungen ernst nehmen und die erlernten Sicherheitsvorkehrungen in der Praxis umsetzen. Sollte ein Mitarbeiter grob fahrlässig handeln und gegen die Sicherheitsvorgaben verstoßen, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie Abmahnungen oder im Extremfall sogar eine Kündigung. Darüber hinaus können sie bei eigenen Verstößen oder unachtsamem Verhalten bei Unfällen ebenfalls Regressforderungen ausgesetzt sein.

Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen sind unerlässlich

Die Durchführung von BG-konformen Sicherheitsunterweisungen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern schützt Ihr Unternehmen, die Mitarbeiter und den Geschäftsführer vor hohen finanziellen und persönlichen Risiken. Vermeiden Sie Bußgelder, Regressforderungen und mögliche strafrechtliche Konsequenzen, indem Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig und umfassend in den relevanten Sicherheitsthemen schulen.

Durch BG-konforme Online-Schulungen können Sie sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die notwendigen Kenntnisse haben und die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. So schützen Sie Ihr Unternehmen vor unnötigen Strafen und sorgen für eine sichere Arbeitsumgebung.